IfR Bibliothek

Die Bib­lio­thek des Insti­tuts für Regional­wissen­schaft ist ei­ne der größ­ten regional­wissenschaft­lichen Fach­bib­lio­the­ken Europas. Als Teil der KIT-Biblio­thek wird in ihr die seit Be­grün­dung des Insti­tuts für Regional­wissen­schaft er­schie­ne­ne grund­le­gen­de Fach­li­te­ra­tur syste­ma­tisch ge­sam­melt.

Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek. Bücher können vor Ort im Lesesaal gelesen werden.

Die Recherche im Bestand er­folgt über die KIT-Biblio­thek.

Standort & Öffnungszeiten:

Raum 315, Gebäude 10.50, KIT Campus Süd

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag: 9:00 - 12:00

Für die Nutzung der IfR-Bibliothek lesen Sie bitte die Bibliotheksordnung

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an bib∂ifr kit edu

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Bei Fra­gen zur Nut­zung der Bib­lio­thek sowie zur Aus­lei­he und Ar­beits­plät­zen hel­fen Ihnen unser Se­kre­ta­ri­at und die Bib­lio­theks­auf­sicht ger­ne weit­er.

Bibliotheksaufsicht

Bingzhu Qi

Raum: 317

Tel.: +49 721 608 43661

E-Mail: bib∂ifr kit edu

Sekretariat

Eveline Puchstein

Raum: 316

Tel.: +49 721 608 42365

Fax: +49 721 608 42888

E-Mail: eveline puchstein∂kit edu

Sekretariat

Irma Diegmann

Raum: 316

Tel.: +49 721 608 42365

Fax: +49 721 608 42888

E-Mail: irma diegmann∂kit edu

Neuanschaffungen

1. Allgemeines

(1) Bestimmung der Bibliothek:
Die Bibliothek des Instituts für Regionalwissenschaft der KIT ist eine Präsenzbibliothek. Sie dient der Forschung und Lehre der Mitarbeiter des Instituts. Ihre Aufgabe ist nicht das systematische Sammeln von Publikationen und Bereithalten für die Ausleihe.

(2) Bestände der Bibliothek
In der Bibliothek werden Bücher, Zeitschriften, Atlanten, Karten und sonstige Druckwerke sowie digitale Datenträger aufbewahrt. Alle sind in dieser Ordnung den Büchern gleichgestellt. Zum Bibliotheksinventar gehören außerdem Kataloge, Rechner sowie sonstiges Inventar.

(3) Bibliotheksnutzer
Die Bibliothek kann von allen Mitgliedern der Universität benutzt werden. Auf Verlangen muss sich ein Benutzer ausweisen können.

(4) Öffnungszeiten & Kontakt
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag: 9:00 - 12:00

Tel.: +49 721 608 43661
E-Mail: bib∂ifr kit edu
Eingang: Raum 315 oder Raum 317

(5) Haftungsausschluss der Bibliothek
Die Bib­lio­thek haf­tet nicht für den Ver­lust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Bib­lio­thek mit­ge­bracht wer­den. Dies gilt auch für den In­halt des Gar­de­ro­ben­schranks der Bib­lio­thek. Wer Bib­lio­theks­gut bei der Be­nut­zung ver­liert oder beschädigt, hat der Bib­lio­thek vol­len Er­satz zu leisten, auch wenn kein Ver­schulden vor­liegt.

2. Verhalten in den Bibliotheksräumen

(1) Jeder Benutzer ist aufgefordert, sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass andere bei der Arbeit nicht gestört werden. In allen der Benutzung dienenden Räumen, insbesondere in den Lesesälen, ist größte Ruhe zu wahren.

(2) Rauchen ist in den Räumen der IfR-Bibliothek verboten. Essen und Trinken sowie der Gebrauch von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Die Mitnahme und der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen in die IfR-Bibliothek sind nicht gestattet.

(3) Taschen, Gepäckstücke, Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind im Vorraum in einem dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, ordnungswidrig mitgebrachte Taschen und Gepäckstücke zu kontrollieren.

(4) Die benutzten Bücher, Zeitschriften oder Atlanten sind nach Benutzung an den Standort, der der Signatur folgt, zurückzustellen. Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.

(5) Es ist nicht erlaubt, in Büchern, Atlanten oder auf Karten Unterstreichungen, Bemerkungen oder Eintragungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen und anderen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. Der Benutzer kann von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

3. Nutzung der Ausstattung

(1) Scannen
Die Benutzer der Bibliothek könnten unter die Aufsicht der Bibliothekaufsicht die Bestände der Bibliothek scannen.

(2) Literaturbeschaffung
Mitarbeiter der IfR können eine Buchbestellung für ihre Forschung und Lehre vorschlagen. Die Studierenden können auch durch ihren Betreuer eine Buchbestellung für ihre Masterarbeit vorschlagen. Die Bestellung erfolgt nur mit der Genehmigung des Institutsleiters.

(3) Lizenzen für elektronische Literatur
Lizenzen für elektronische Literatur (E-Books) werden von der KIT-Bibliothek zentral finanziert und in Form einer Campuslizenz erworben. Bitte melden Sie Ihren Literaturwunsch über folgendes Onlineformular: https://dbkit.bibliothek.kit.edu/lw/vorschlag/

4. Ausleihe

(1) Aus­leih­re­ge­lung
In der Präsenzbibliothek ist eine Ausleihe i.d.R. nur kurzfristig (über Nacht, über das Wochenende oder kurzfristig z.B. zum Einscannen außerhalb der Bibliotheksräume) sowie in begründeten Ausnahmefällen für eine Frist von bis zu vier Wochen möglich. Es besteht kein Anspruch auf das Ausleihen von Büchern, Karten oder Atlanten. Über besondere Leihfristen entscheidet die Bibliotheksleitung oder der Institutsleiter. Eine Aus­lei­he ist nur bei vollständig ausgefülltem Leih­schein und un­ter gleich­zei­ti­ger Vorlage ei­nes gültigen Aus­wei­ses mit Licht­bild (Personal- oder Stu­den­ten­aus­weis) möglich. Die Vorlage des Aus­wei­ses entfällt bei persönlich be­kann­ten Be­nut­zern.

(2) Beschränkung des Leih­ver­kehrs
Ein­zel­ne be­son­ders ge­kenn­zeich­ne­te Bücher sind von der Aus­lei­he aus­ge­nom­men. Nicht ausge­lie­hen wer­den Ka­ta­lo­ge, Rech­ner und sonsti­ges In­ven­tar der Bib­lio­thek.

(3) Leihfristüberschreitung, Beschädigung, Verlust
Wer ein entliehenes Buch nicht rechtzeitig zurückbringt, kann von der Ausleihe dauerhaft oder befristet ausgeschlossen werden. Bei Verlust können Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich der entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Jeder Benutzer verpflichtet sich, bei Beschädigung oder Verlust eines Buches in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten.

(4) Exmatrikulation der Studierenden
Bei Exmatrikulation sind sämtliche entliehenen Bücher abzugeben.

5. Sonstige Bestimmungen

(1) Wei­sungs­be­fug­nis des Bib­lio­theks­per­so­nals
Den An­wei­sun­gen des Bib­lio­theks­per­so­nals ist Fol­ge zu leisten. Zu­wider­hand­lun­gen können den Aus­schluss von der Be­nut­zung der Bib­lio­thek nach sich zie­hen.

(2) An­er­ken­nung
Je­der Be­nut­zer er­kennt mit der Be­nut­zung der Bib­lio­thek die­se Bib­lio­theks­ord­nung an.

(3) In­kraft­tre­ten
Die­se Bib­lio­theks­ord­nung gilt ab so­fort. Gleich­zei­tig tre­ten al­le bis­he­ri­gen Be­nut­zungs­an­lei­tun­gen/Be­nut­zungs­ord­nun­gen au­ßer Kraft.

28.02.2023

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