区域科学系图书馆
系图书馆是欧洲最大的区域科学图书馆之一。作为KIT图书馆的一部分,它系统地收集了自区域科学系成立以来发表的基础文献。
图书馆的馆藏侧重于区域科学相关的基础文献,以及关于发展中国家、转型期国家和新兴国家的特殊情况的重要文献,同时还包括空间规划项目的方案及其他文件。
目前的总馆藏约为34000余本,同时图书馆的馆藏仍在不断增加扩充。此外,系图书馆还拥有其他专业期刊和系列出版物,以及大量的规划文件。
原城市设计和区域规划系的部分图书馆被整合为城市设计分馆。
系图书馆是一个为访客提供自习和阅览室的图书馆,因此是一个与借阅类图书馆(KIT图书馆)互补的图书馆类型。这意味着,科研工作者和学生将认为图书馆的馆藏是随时可以使用的。只有在短时间内或者有特定理由的情况下,才可以在系图书馆内将书籍借走。
315室
10.50号楼
南校区
Eveline Puchstein
秘书
室:316
电话号码:+49 721 608 42365
传真:+49 721 608 42888
图书馆法规
1. Zweck der Bibliotheksordnung
Diese Bibliotheksordnung hat die Funktion, durch verbindliche Regelungen für alle Nutzer gute Arbeitsbedingungen für die wissenschaftliche Benutzung der Bibliothek zu schaffen. Alle Bibliotheksbesucher sind aufgefordert, sich so zu verhalten, dass andere in ihrer Nutzung der Bibliothek nicht beeinträchtigt werden.
2. Bestimmung der Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts für Regionalwissenschaft der Universität (TH) Karlsruhe ist eine Präsenzbibliothek. Sie dient der Forschung und Lehre der Mitarbeiter des Instituts. Ihre Aufgabe ist nicht das systematische Sammeln von Publikationen und Bereithalten für die Ausleihe. Dies ist die Funktion der Universitätsbibliothek. Die Institutsbibliothek ist der gemeinsame Handapparat für die am Institut tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die in den Bibliotheksräumen arbeitenden Benutzer. Eine Ausleihe außerhalb der Räume des Instituts ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
3. Bestände der Bibliothek
In der Bibliothek werden Bücher, Zeitschriften, Atlanten, Karten und sonstige Druckwerke sowie digitale Datenträger aufbewahrt. Alle sind in dieser Ordnung den Büchern gleichgestellt. Zum Bibliotheksinventar gehören außerdem Kataloge, Rechner sowie sonstiges Inventar.
4. Bibliotheksnutzer
Die Bibliothek kann von allen Mitgliedern der Universität benutzt werden. Auf Verlangen muss sich ein Benutzer ausweisen können.
5. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
6. Nutzungsgrundsatz
Jeder Benutzer ist aufgefordert, sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass andere bei der Arbeit nicht gestört werden.
7. Verbotene Tätigkeiten in den Bibliotheksräumen
In den Räumlichkeiten der Bibliothek ist das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Für Gespräche und fachliche Dispute wird auf die dafür vorgesehenen geeigneteren Räumlichkeiten der Universität verwiesen.
8. Verbot des Mitführens von Taschen etc.
Taschen, Gepäckstücke, Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind im Vorraum in einem dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, ordnungswidrig mitgebrachte Taschen und Gepäckstücke zu kontrollieren.
9. Ordnungsgrundsatz
Die benutzten Bücher, Zeitschriften oder Atlanten sind nach Benutzung an den Standort, der der Signatur folgt, zurückzustellen. Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
10. Ordnungswidrigkeiten
Es ist nicht erlaubt, in Büchern, Atlanten oder auf Karten Unterstreichungen, Bemerkungen oder Eintragungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen und anderen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. Der Benutzer kann von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
11. Ausleihe
In der Präsenzbibliothek ist eine Ausleihe i.d.R. nur kurzfristig (über Nacht, über das Wochenende oder kurzfristig z.B. zum Einscannen außerhalb der Bibliotheksräume) sowie in begründeten Ausnahmefällen für eine Frist von bis zu vier Wochen möglich. Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Bücher ist auf maximal 10 begrenzt. Bei Exmatrikulation sind sämtliche entliehenen Bücher abzugeben. Es besteht kein Anspruch auf das Ausleihen von Büchern, Karten oder Atlanten. Über besondere Leihfristen entscheidet die Bibliotheksleitung oder der Institutsleiter.
12. Leihfristüberschreitung, Beschädigung, Verlust
Wer ein entliehenes Buch nicht rechtzeitig zurückbringt, kann von der Ausleihe dauerhaft oder befristet ausgeschlossen werden. Bei Verlust können Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich der entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Jeder Benutzer verpflichtet sich, bei Beschädigung oder Verlust eines Buches in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten.
13. Ausleihregelung
Eine Ausleihe ist nur bei vollständig ausgefülltem Leihschein und unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild (Personal- oder Studentenausweis) möglich. Die Vorlage des Ausweises entfällt bei persönlich bekannten Benutzern.
14. Beschränkung des Leihverkehrs
Einzelne besonders gekennzeichnete Bücher sind von der Ausleihe ausgenommen. Nicht ausgeliehen werden Kataloge, Rechner und sonstiges Inventar der Bibliothek.
15. Weisungsbefugnis des Bibliothekspersonals
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek nach sich ziehen.
16. Haftung
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Inhalt des Garderobenschranks der Bibliothek. Wer Bibliotheksgut bei der Benutzung verliert oder beschädigt, hat der Bibliothek vollen Ersatz zu leisten, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
17. Anerkennung
Jeder Benutzer erkennt mit der Benutzung der Bibliothek diese Bibliotheksordnung an.
18. Inkrafttreten
Diese Bibliotheksordnung gilt ab sofort. Gleichzeitig treten alle bisherigen Benutzungsanleitungen/Benutzungsordnungen außer Kraft.
Karlsruhe, der 05.06.2004