Biblioteca especializada en ciencia regional
La biblioteca del Instituto de Ciencia Regional es una de las bibliotecas especializadas en ciencia regional más grandes de Europa. Como parte de la biblioteca del KIT, la biblioteca del Instituto reúne sistemáticamente desde su fundación la literatura básica publicada.
El énfasis es la ciencia regional en general, así como la literatura importante especializada en las condiciones particulares de los países en desarrollo, países en transformación y países emergentes, además de planes, programas y otros documentos de la planificación territorial.
El inventario total actual consta de alrededor de 34.000 volúmenes que continuamente se complementa. Además se cuenta con revistas técnicas y científicas, serie de publicaciones y extensa colección de cartografía y diseños de planificación.
Una parte de la anterior biblioteca del Instituto de Urbanismo y Planificación Regional se integró como biblioteca de urbanismo.
Es una biblioteca con puestos de trabajo para usuarios que consultan el material directamente en la biblioteca y funciona como complemento de la biblioteca central del KIT que es una biblioteca de préstamo. En ese sentido, los científicos y estudiantes pueden estar seguros que el inventario de la biblioteca está siempre disponible para su uso. Por lo tanto, los préstamos fuera de la biblioteca sólo son posibles a corto plazo y en casos excepcionales.

El inventario de la biblioteca especializada en ciencia regional se amplía constantemente a través de las nuevas adquisiciones de títulos actuales.
Ir a las adquisiciones nuevasSalón 315
Edificio 10.50
Campo sur
Personas de contacto
Si tiene preguntas en cuanto al uso de la biblioteca, así como el préstamo de libros y los espacios de trabajo, el personal de nuestra secretaría y el supervisor de la biblioteca le ayudarán.
Irma Diegmann
Secretaría
Salón: 316
Tel.: +49 721 608 42365
Fax: +49 721 608 42888
E-mail: irma diegmann∂kit edu
Eveline Puchstein
Secretaría
Salón: 316
Tel.: +49 721 608 42365
Fax: +49 721 608 42888
E-mail: eveline puchstein∂kit edu
Mariya Zotkina
Supervisión de la biblioteca
Salón: 317
Tel.: +49 721 608 43661
E-mail: bib∂ifr kit edu
Bibliotheksordnung
1. Zweck der Bibliotheksordnung
Diese Bibliotheksordnung hat die Funktion, durch verbindliche Regelungen für alle Nutzer gute Arbeitsbedingungen für die wissenschaftliche Benutzung der Bibliothek zu schaffen. Alle Bibliotheksbesucher sind aufgefordert, sich so zu verhalten, dass andere in ihrer Nutzung der Bibliothek nicht beeinträchtigt werden.
2. Bestimmung der Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts für Regionalwissenschaft der Universität (TH) Karlsruhe ist eine Präsenzbibliothek. Sie dient der Forschung und Lehre der Mitarbeiter des Instituts. Ihre Aufgabe ist nicht das systematische Sammeln von Publikationen und Bereithalten für die Ausleihe. Dies ist die Funktion der Universitätsbibliothek. Die Institutsbibliothek ist der gemeinsame Handapparat für die am Institut tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die in den Bibliotheksräumen arbeitenden Benutzer. Eine Ausleihe außerhalb der Räume des Instituts ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
3. Bestände der Bibliothek
In der Bibliothek werden Bücher, Zeitschriften, Atlanten, Karten und sonstige Druckwerke sowie digitale Datenträger aufbewahrt. Alle sind in dieser Ordnung den Büchern gleichgestellt. Zum Bibliotheksinventar gehören außerdem Kataloge, Rechner sowie sonstiges Inventar.
4. Bibliotheksnutzer
Die Bibliothek kann von allen Mitgliedern der Universität benutzt werden. Auf Verlangen muss sich ein Benutzer ausweisen können.
5. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
6. Nutzungsgrundsatz
Jeder Benutzer ist aufgefordert, sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass andere bei der Arbeit nicht gestört werden.
7. Verbotene Tätigkeiten in den Bibliotheksräumen
In den Räumlichkeiten der Bibliothek ist das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Für Gespräche und fachliche Dispute wird auf die dafür vorgesehenen geeigneteren Räumlichkeiten der Universität verwiesen.
8. Verbot des Mitführens von Taschen etc.
Taschen, Gepäckstücke, Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind im Vorraum in einem dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, ordnungswidrig mitgebrachte Taschen und Gepäckstücke zu kontrollieren.
9. Ordnungsgrundsatz
Die benutzten Bücher, Zeitschriften oder Atlanten sind nach Benutzung an den Standort, der der Signatur folgt, zurückzustellen. Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
10. Ordnungswidrigkeiten
Es ist nicht erlaubt, in Büchern, Atlanten oder auf Karten Unterstreichungen, Bemerkungen oder Eintragungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen und anderen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. Der Benutzer kann von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
11. Ausleihe
In der Präsenzbibliothek ist eine Ausleihe i.d.R. nur kurzfristig (über Nacht, über das Wochenende oder kurzfristig z.B. zum Einscannen außerhalb der Bibliotheksräume) sowie in begründeten Ausnahmefällen für eine Frist von bis zu vier Wochen möglich. Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Bücher ist auf maximal 10 begrenzt. Bei Exmatrikulation sind sämtliche entliehenen Bücher abzugeben. Es besteht kein Anspruch auf das Ausleihen von Büchern, Karten oder Atlanten. Über besondere Leihfristen entscheidet die Bibliotheksleitung oder der Institutsleiter.
12. Leihfristüberschreitung, Beschädigung, Verlust
Wer ein entliehenes Buch nicht rechtzeitig zurückbringt, kann von der Ausleihe dauerhaft oder befristet ausgeschlossen werden. Bei Verlust können Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich der entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Jeder Benutzer verpflichtet sich, bei Beschädigung oder Verlust eines Buches in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten.
13. Ausleihregelung
Eine Ausleihe ist nur bei vollständig ausgefülltem Leihschein und unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild (Personal- oder Studentenausweis) möglich. Die Vorlage des Ausweises entfällt bei persönlich bekannten Benutzern.
14. Beschränkung des Leihverkehrs
Einzelne besonders gekennzeichnete Bücher sind von der Ausleihe ausgenommen. Nicht ausgeliehen werden Kataloge, Rechner und sonstiges Inventar der Bibliothek.
15. Weisungsbefugnis des Bibliothekspersonals
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek nach sich ziehen.
16. Haftung
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Inhalt des Garderobenschranks der Bibliothek. Wer Bibliotheksgut bei der Benutzung verliert oder beschädigt, hat der Bibliothek vollen Ersatz zu leisten, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
17. Anerkennung
Jeder Benutzer erkennt mit der Benutzung der Bibliothek diese Bibliotheksordnung an.
18. Inkrafttreten
Diese Bibliotheksordnung gilt ab sofort. Gleichzeitig treten alle bisherigen Benutzungsanleitungen/Benutzungsordnungen außer Kraft.
Karlsruhe, der 05.06.2004