Библиотека регионоведения
Библиотека Института регионоведения является одной из крупнейших библиотек Европы в области регионоведения. В рамках библиотеки KIT в ней систематически собирается основная литература, издаваемая с момента основания Института регионоведения.
Основное внимание уделяется общему регионоведению, а также важной литературе по особым условиям в развивающихся странах, в странах с переходной экономикой и странах с формирующейся рыночной экономикой, планам, программам и другим документам пространственного планирования.
На настоящий момент фонд библиотеки составляет 34.000 экземпляров книг, и он постоянно пополняется. Кроме того, в библиотеке находятся специализированные журналы и серии публикаций, а также многочисленные коллекции планов.
Части бывшей библиотеки Института градостроения и регионального планирования интегрированы как градостроительная часть библиотеки.
Это очная библиотека с рабочими местами для пользователей, и тем самым, дополнительный тип библиотеки к библиотекам с возможностью проката книг (Центральная библиотека KIT). Поэтому учёные и студенты могут быть уверены, что фонд библиотеки на самом деле всегда доступен для использования. Таким образом, прокат книг вне библиотеки возможен только на кратчайшие сроки и по обоснованным исключительным случаям.

Фонд библиотеки регионоведения постоянно расширяется за счёт поступления новых наименований.
К новым поступлениямКомната № 315
Здание № 10.50
Южный кампус
Контактным лицам
Если у Вас возникнут вопросы по использованию библиотеки, а также по прокату книг и рабочим местам, сотрудники нашего секретариата и дежурные библиотеки будут рады Вам помочь.
Ирма Дигманн
Секретариат
Комната № 316
Тел.ном.: +49 721 608 42365
Факс: +49 721 608 42888
E-Mail: irma diegmann∂kit edu
Эвелин Пухштейн
Секретариат
Комната № 316
Тел.ном.: +49 721 608 42365
Факс: +49 721 608 42888
E-Mail: eveline puchstein∂kit edu
Положение о библиотеке
1. Zweck der Bibliotheksordnung
Diese Bibliotheksordnung hat die Funktion, durch verbindliche Regelungen für alle Nutzer gute Arbeitsbedingungen für die wissenschaftliche Benutzung der Bibliothek zu schaffen. Alle Bibliotheksbesucher sind aufgefordert, sich so zu verhalten, dass andere in ihrer Nutzung der Bibliothek nicht beeinträchtigt werden.
2. Bestimmung der Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts für Regionalwissenschaft der Universität (TH) Karlsruhe ist eine Präsenzbibliothek. Sie dient der Forschung und Lehre der Mitarbeiter des Instituts. Ihre Aufgabe ist nicht das systematische Sammeln von Publikationen und Bereithalten für die Ausleihe. Dies ist die Funktion der Universitätsbibliothek. Die Institutsbibliothek ist der gemeinsame Handapparat für die am Institut tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die in den Bibliotheksräumen arbeitenden Benutzer. Eine Ausleihe außerhalb der Räume des Instituts ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
3. Bestände der Bibliothek
In der Bibliothek werden Bücher, Zeitschriften, Atlanten, Karten und sonstige Druckwerke sowie digitale Datenträger aufbewahrt. Alle sind in dieser Ordnung den Büchern gleichgestellt. Zum Bibliotheksinventar gehören außerdem Kataloge, Rechner sowie sonstiges Inventar.
4. Bibliotheksnutzer
Die Bibliothek kann von allen Mitgliedern der Universität benutzt werden. Auf Verlangen muss sich ein Benutzer ausweisen können.
5. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
6. Nutzungsgrundsatz
Jeder Benutzer ist aufgefordert, sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass andere bei der Arbeit nicht gestört werden.
7. Verbotene Tätigkeiten in den Bibliotheksräumen
In den Räumlichkeiten der Bibliothek ist das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Für Gespräche und fachliche Dispute wird auf die dafür vorgesehenen geeigneteren Räumlichkeiten der Universität verwiesen.
8. Verbot des Mitführens von Taschen etc.
Taschen, Gepäckstücke, Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind im Vorraum in einem dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, ordnungswidrig mitgebrachte Taschen und Gepäckstücke zu kontrollieren.
9. Ordnungsgrundsatz
Die benutzten Bücher, Zeitschriften oder Atlanten sind nach Benutzung an den Standort, der der Signatur folgt, zurückzustellen. Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
10. Ordnungswidrigkeiten
Es ist nicht erlaubt, in Büchern, Atlanten oder auf Karten Unterstreichungen, Bemerkungen oder Eintragungen irgendwelcher Art vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen und anderen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. Der Benutzer kann von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
11. Ausleihe
In der Präsenzbibliothek ist eine Ausleihe i.d.R. nur kurzfristig (über Nacht, über das Wochenende oder kurzfristig z.B. zum Einscannen außerhalb der Bibliotheksräume) sowie in begründeten Ausnahmefällen für eine Frist von bis zu vier Wochen möglich. Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Bücher ist auf maximal 10 begrenzt. Bei Exmatrikulation sind sämtliche entliehenen Bücher abzugeben. Es besteht kein Anspruch auf das Ausleihen von Büchern, Karten oder Atlanten. Über besondere Leihfristen entscheidet die Bibliotheksleitung oder der Institutsleiter.
12. Leihfristüberschreitung, Beschädigung, Verlust
Wer ein entliehenes Buch nicht rechtzeitig zurückbringt, kann von der Ausleihe dauerhaft oder befristet ausgeschlossen werden. Bei Verlust können Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich der entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Jeder Benutzer verpflichtet sich, bei Beschädigung oder Verlust eines Buches in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten.
13. Ausleihregelung
Eine Ausleihe ist nur bei vollständig ausgefülltem Leihschein und unter gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild (Personal- oder Studentenausweis) möglich. Die Vorlage des Ausweises entfällt bei persönlich bekannten Benutzern.
14. Beschränkung des Leihverkehrs
Einzelne besonders gekennzeichnete Bücher sind von der Ausleihe ausgenommen. Nicht ausgeliehen werden Kataloge, Rechner und sonstiges Inventar der Bibliothek.
15. Weisungsbefugnis des Bibliothekspersonals
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek nach sich ziehen.
16. Haftung
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Inhalt des Garderobenschranks der Bibliothek. Wer Bibliotheksgut bei der Benutzung verliert oder beschädigt, hat der Bibliothek vollen Ersatz zu leisten, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
17. Anerkennung
Jeder Benutzer erkennt mit der Benutzung der Bibliothek diese Bibliotheksordnung an.
18. Inkrafttreten
Diese Bibliotheksordnung gilt ab sofort. Gleichzeitig treten alle bisherigen Benutzungsanleitungen/Benutzungsordnungen außer Kraft.
Karlsruhe, der 05.06.2004